Fragen Sie uns, wir helfen gerne!
Um die Kosten der Zweitfrisur mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen, benötigen Sie:
1) Eine ärztliche Verordnung/Rezept über die Notwendigkeit einer Perücke bzw. eines
Haarersatzteils vom behandelnden Arzt bzw. von der Klinikstation.
2) Einen Kostenvoranschlag stellen wir nach einer unverbindlichen und kostenlosen
Zweithaarberatung aus.
3) Beide Unterlagen müssen bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht werden.
Gerne übernehmen wir diese Arbeit für Sie - ebenfalls für Sie kostenlos und unverbindlich.
Die Genehmigungsdauer der Krankenkasse beträgt nach Posteingang in der Regel 1 bis
2 Wochen. Die genehmigten Unterlagen schickt die Krankenkasse in den meisten Fällen an
uns (als Lieferanten) zurück. Sie erhalten parallel dazu eine Durchschrift oder Benachrichtigung.
Genehmigte Unterlagen sind wie Bargeld zu betrachten mit dem Sie die Zweitfrisur ganz oder
anteilig bezahlen können. Bringen Sie bitte bei Abholung der Zweitfrisur das Attest, den Kostenvoranschlag und die Kostenzusage Ihrer Krankenkasse mit.
Jetzt fehlt lediglich Ihre Unterschrift (Empfangsbestätigung), damit wir den genehmigten
Betrag mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können. Auch das erledigen wir für Sie kostenlos.
Ihre Krankenkasse bezuschusst Ihre Zweitfrisur (Hilfsmittel). Zweitfrisuren gibt es in
unterschiedlichen Qualitäten bzw. Preisstufen. Es kann sich entsprechend Ihrer Auswahl ein
Eigenanteil ergeben. Diesen bitten wir bei Abholung der Zweitfrisur in bar zu bezahlen.
Wir verfügen über keinen Kartenautomaten. Zu Ihrer Kostenkontrolle oder für Ihren
Steuerausgleich erhalten Sie eine quittierte Rechnung.
In eiligen Fällen kann die Zweithaarlieferung auch vor der Kassengenehmigung erfolgen.

1) Eine ärztliche Verordnung/Rezept über die Notwendigkeit einer Perücke bzw. eines
Haarersatzteils vom behandelnden Arzt bzw. von der Klinikstation.
2) Einen Kostenvoranschlag stellen wir nach einer unverbindlichen und kostenlosen
Zweithaarberatung aus.
3) Beide Unterlagen müssen bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht werden.
Gerne übernehmen wir diese Arbeit für Sie - ebenfalls für Sie kostenlos und unverbindlich.
Die Genehmigungsdauer der Krankenkasse beträgt nach Posteingang in der Regel 1 bis
2 Wochen. Die genehmigten Unterlagen schickt die Krankenkasse in den meisten Fällen an
uns (als Lieferanten) zurück. Sie erhalten parallel dazu eine Durchschrift oder Benachrichtigung.
Genehmigte Unterlagen sind wie Bargeld zu betrachten mit dem Sie die Zweitfrisur ganz oder
anteilig bezahlen können. Bringen Sie bitte bei Abholung der Zweitfrisur das Attest, den Kostenvoranschlag und die Kostenzusage Ihrer Krankenkasse mit.
Jetzt fehlt lediglich Ihre Unterschrift (Empfangsbestätigung), damit wir den genehmigten
Betrag mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können. Auch das erledigen wir für Sie kostenlos.
Ihre Krankenkasse bezuschusst Ihre Zweitfrisur (Hilfsmittel). Zweitfrisuren gibt es in
unterschiedlichen Qualitäten bzw. Preisstufen. Es kann sich entsprechend Ihrer Auswahl ein
Eigenanteil ergeben. Diesen bitten wir bei Abholung der Zweitfrisur in bar zu bezahlen.
Wir verfügen über keinen Kartenautomaten. Zu Ihrer Kostenkontrolle oder für Ihren
Steuerausgleich erhalten Sie eine quittierte Rechnung.
In eiligen Fällen kann die Zweithaarlieferung auch vor der Kassengenehmigung erfolgen.


Anne Rieswick: Bei der Abrechnung mit
Ihrer Krankenkasse helfe ich Ihnen gerne.
Infos/Fragen: Tel. 0911 - 44 66 869
Ihr Rezept oder ein ähnliches Attest sollte
diese Daten enthalten:
